Volljuristin oder Volljurist (m/w/d) – Deutsches Erbrecht mit USA-Bezug

Teilzeit (ab 20 Std./Woche) oder Vollzeit · Ortsunabhängig aus Deutschland oder aus den USA

Auch geeignet für Berufseinsteiger (m/w/d).

This position is posted in German because it requires a German legal qualification (both state examinations). Applications may be submitted in German or in English.

Rechtsanwältin Nicola Casper-Hoesl bei einem Vortrag zum deutschen Erbrecht

Wer wir sind

German Inheritance Law (Casper Hoesl LLC) ist eine auf deutsches Erbrecht spezialisierte Boutique mit Sitz in Denver, Colorado, in Kooperation mit der Kanzlei Hösl, Hösl & Dr. Hösl in Miesbach. Wir betreuen ausschließlich grenzüberschreitende Nachlässe zwischen Deutschland und den USA: US-amerikanische Erben deutschen Vermögens, in den USA lebende Deutsche mit Vermögen in Deutschland sowie Familien in der vorsorgenden Gestaltung über beide Rechtsordnungen hinweg. Geleitet wird die Kanzlei von Rechtsanwältin Nicola S. Casper-Hoesl (Rechtsanwältin, Deutschland / Foreign Legal Consultant, Colorado).

Die Mandate sind fachlich anspruchsvoll und in der Sache selten Routine: Kollisionsrecht, gegenständlich beschränkte Erbscheine, doppelt besteuerte Nachlässe, Urkundenketten über zwei Kontinente. Wir wachsen aus dem Mandatsaufkommen heraus und suchen deshalb Verstärkung.

Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung von Nachlassmandaten mit Deutschland-Bezug: Ermittlung der Erbfolge, Prüfung des anwendbaren Rechts (Art. 21, 22 EuErbVO, Rechtswahl, Rück- und Weiterverweisung), Bewertung letztwilliger Verfügungen
  • Erstellung und Betreuung von Erbscheinsanträgen (§§ 2353 ff. BGB), einschließlich gegenständlich beschränkter Erbscheine, sowie Anträgen auf Europäische Nachlasszeugnisse
  • Korrespondenz mit Nachlassgerichten, Grundbuchämtern, Banken, Notaren und deutschen Kollegen
  • Erbschaftsteuerliche Bearbeitung: Anzeigen nach § 30 ErbStG, Steuererklärungen, Bewertung, Anrechnung nach dem DBA-USA-Erbschaftsteuer 1980, Abstimmung mit den zuständigen Finanzämtern
  • Pflichtteilsrecht: Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche, Berechnung, außergerichtliche Durchsetzung
  • Erbauseinandersetzung und Abschichtung in Erbengemeinschaften, Nachlassabwicklung und Vermögenstransfer nach Deutschland und in die USA
  • Vorsorgende Gestaltung: Testamente und Erbverträge mit grenzüberschreitendem Bezug
  • Auf Wunsch: deutsches Staatsangehörigkeitsrecht (Erklärungserwerb nach § 5 StAG, Wiedergutmachungseinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG, Feststellungsverfahren nach § 30 StAG) – ein wachsender zweiter Schwerpunkt der Kanzlei
  • Direkte Mandantenkommunikation in englischer Sprache, überwiegend schriftlich und per Videokonferenz

Ihr Profil

Erforderlich

  • Volljurist:in (zweites Staatsexamen), gern auch mit deutscher Anwaltszulassung
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2), insbesondere in der behördlichen und gerichtlichen Schriftsprache
  • Verhandlungssichere Englischkenntnisse (mindestens C1) – Sie beraten US-Mandanten unmittelbar und müssen deutsche Rechtsbegriffe verständlich ins Englische übertragen können
  • Sorgfalt im Umgang mit Urkunden, Fristen und Nachweisketten
  • Fähigkeit und Bereitschaft, eigenverantwortlich und ortsunabhängig zu arbeiten

Wünschenswert

  • Erfahrung im Erbrecht, in der Nachlassabwicklung oder in einem notariellen Umfeld
  • Kenntnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Erfahrung mit Auslandsbezug, Kollisionsrecht oder internationalem Urkundenverkehr
  • Vertrautheit mit digitalem Kanzleibetrieb (Dokumentenmanagement, beA, elektronische Aktenführung)

Auch geeignet für Berufseinsteiger. Berufserfahrung im Erbrecht ist keine Bedingung – ebenso wenig eine bestimmte Examensnote. Wir freuen uns über Bewerbungen direkt nach dem zweiten Staatsexamen genauso wie über Kolleginnen und Kollegen, die nach einer Familienphase oder aus einem anderen Rechtsgebiet neu einsteigen. Wer sorgfältig arbeitet und diese Spezialmaterie wirklich lernen will, bekommt bei uns eine strukturierte und persönliche Einarbeitung.

Was wir bieten

  • Eine Spezialmaterie, in der es in Deutschland nur eine Handvoll Praktiker gibt, und entsprechend belastbare fachliche Alleinstellung nach wenigen Jahren
  • Vollständig ortsunabhängiges Arbeiten und selbstbestimmte Arbeitszeit; wir arbeiten über sieben bis neun Zeitzonen hinweg und organisieren uns asynchron
  • Teilzeit ab 20 Stunden wöchentlich ist ausdrücklich erwünscht und keine Kompromisslösung – auch dauerhaft
  • Flache Struktur, unmittelbare Mandatsverantwortung ab dem ersten Monat, keine Zuarbeit im Verborgenen
  • Direkter fachlicher Austausch mit der Kanzleiinhaberin und den Kollegen der Partnerkanzlei in Miesbach
  • Fortbildung, insbesondere zum Fachanwalt für Erbrecht, wird zeitlich und finanziell unterstützt
  • Vergütung nach Vereinbarung, abhängig von Qualifikation und Umfang der Tätigkeit

Standort und Beschäftigungsform

Die Stelle kann vollständig ortsunabhängig ausgeübt werden – aus Deutschland oder aus den USA. Ein bestimmter Wohnort ist nicht erforderlich.

Für Bewerber:innen in Deutschland: Ortsunabhängig, mit gelegentlicher Präsenz nach Absprache. Die konkrete Vertragsform (Anstellung oder freie Mitarbeit) stimmen wir individuell ab.

Für Bewerber:innen in den USA: Eine bestehende US-Arbeitserlaubnis wird vorausgesetzt.

Beginn: nach Vereinbarung

Bewerbung

Bitte senden Sie uns Lebenslauf und beide Examenszeugnisse an nicola@germaninheritancelaw.us. Ein Anschreiben ist nicht erforderlich; schreiben Sie uns stattdessen in wenigen Sätzen, was Sie an grenzüberschreitenden Nachlässen interessiert.

Rückfragen vorab beantwortet Rechtsanwältin Nicola Casper-Hoesl gern persönlich.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten nach Art. 13 DSGVO finden Sie in unseren Bewerberdatenschutzhinweisen.